Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen (ca.3o %).
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Das Hotel Schloonsee räumt seinen Gäste bis 4 Wochen (für Einzelbuchungen) und bis 8 Wochen (für Gruppenbuchungen) vor Vertragsbeginn, ein sanktionsloses Rücktrittsrecht ein. Die Geltendmachung des Vertragsrücktritts muß schriftlich erfolgen.
Rechten und Pflichten aus dem Beherbergungsvertrag des Hotelgewerbes Herausgegeben von der Fachgruppe. Hotel des Deutschen Hotel und Gaststättenverbandes e.V. (DEHOGA)
